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Revision von Kreditrisiko vom 09.11.2018 - 16:47

Kreditrisiko

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Gefahr einer Abweichung zwischen erwartetem und tatsächlichem Erfolg infolge ungeplant reduzierter Kapitaldienstfähigkeit von Schuldnern.

    2. Arten:
    a) Kreditrisiko i.e.S.: Adressenausfallrisiko.
    b) Kreditrisiko i.w.S.: Gefahr eines nicht vollständigen, sondern nur graduellen Verlusts der Kapitaldienstfähigkeit, die sich z.B. in einem verschlechterten (Kredit-)Rating ausdrückt. Auch dieses Bonitätsänderungsrisiko schlägt sich beim Gläubiger in ergebnismindernden Wertkorrekturen nieder.
    c) Counterparty Risk: Spezialfall der vorgenannten; der Unterschied liegt darin, dass Ausfall/Bonitätsänderung nicht einen Kreditschuldner, sondern die Gegenpartei eines Handelsgeschäfts betreffen, spätestens seit Basel III gesondert zu betrachten.

    3. Bedeutung: Auf Märkten, die durch Unsicherheit und Informationsasymmetrien geprägt sind, wohnt jeder Kreditgewährung ein Kreditrisiko inne. Da das namengebende Kreditgeschäft zu den Ursprüngen und traditionellen Schwerpunkten der Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten zählt, finden sich heute vergleichsweise gute Informationsbestände sowie darauf Bezug nehmende Mess- und Steuerungskonzepte.

    4. Zerlegung: Gemeinsamer Nenner moderner Auffassungen vom Kreditrisiko ist die Differenzierung von erwarteten und unerwarteten Verlusten im Kreditgeschäft (vgl. Kreditrisikomanagement).

    5. Aggregation: Neben dem Kreditrisiko von Einzeltransaktionen ist auch eine Total-Credit-Risk-Betrachtung nötig und inzwischen üblich, die die Gesamtheit der Kreditgeschäfte einer Teileinheit oder der Gesamtbank als Kreditportfolio analysiert, steuert und kontrolliert.

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