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Kreditpolitik der Geschäftsbanken

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gesamtheit der Planungs-, Steuerungs-, und Kontrollaktivitäten im Rahmen des banktypischen Geschäfts der Darlehensgewährung. 1. Zielsystem der Geschäftsbanken: Die Kreditpolitik der Geschäftsbanken dient der Realisierung der geschäftspolitischen Ziele unter den geltenden Rahmenbedingungen. Arttypisch ist das Austarieren von Chancen (auf Rendite / Wertbeiträge) und (Ausfall-, Spread- und Gegenpartei-)Risiken sowohl für das einzelne Engagement als auch das gesamte Kreditportfolio.

    2. Rahmenbedingungen der Kreditpolitik:
    a) Allgemeine Rechtsvorschriften (nationale Rechtsgrundlagen für das Kreditgeschäft im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB), Aktiengesetz, GmbH-, Genossenschafts-, Wechsel-, Scheck-, Depotgesetz sowie in der Insolvenzordnung; supranationale v.a. auf Basis europäischen Bankrechts).
    b) Spezielle Rechtsvorschriften (z.B. §§ 13 ff. KWG, §§ 14 ff. HypBankG, §§ 14 ff. SchiffsBankG; §§ 4, 7 BausparkG; Eigenkapitalanforderungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht; Bestimmungen der Sparkassengesetze und des sonstigen Sparkassenrechts).
    c) Wettbewerb in- und ausländischer Banken im Aktivgeschäft des Commercial Banking.
    d) Refinanzierungsmöglichkeiten des Kreditgebers, die von seiner Geschäftsstruktur und der gesamtwirtschaftlichen Liquidität beeinflusst werden.
    e) Kreditnachfrage der Unternehmen und Privatkunden. Im späten 20. Jahrhunderts galt der Kredit- als Käufermarkt, auf dem weniger Kreditnehmer um Krediteinräumungen als Bankkreditgeber als diese um die besten Kreditnehmer konkurrieren. Nach der Jahrtausendwende indes wurde im Zuge bankaufsichtlicher Neuerungen sowie krisenhafter Entwicklungen hingegen vermehrt über das Vorliegen einer Kreditklemme diskutiert. Umschrieben wird damit eine flächendeckende, angebotsseitige Zurückhaltung bei der Kreditvergabe dem Grunde nach, also nicht die Verteuerung, sondern die Verweigerung des Angebots. Ob und inwieweit eine Kreditklemme vorliegt, ist regelmäßig strittig.

    3. Instrumente und Maßnahmen: Vorgelagert sind die strategischen Zielsetzungen der Kreditpolitik zu bestimmen. Diese können z.B. in bestimmten Marktanteilen im Kreditgeschäft mit bestimmten Kundengruppen bestehen, sie müssen sich dabei den Oberzielen der Bank unterordnen. Zur Realisierung von Wertbeiträgen zum Gesamtbankergebnis zielt die Kreditpolitik operativ auf eine angemessene Verzinsung der in Kredite investierten Beträge. Die Angemessenheit ergibt sich vor dem Hintergrund der gesetzten Mindestverzinsungsansprüche, alternativer Investitionsmöglichkeiten sowie insbesondere der eingegangenen Risiken. Primär auf die Chancepotentiale von Kreditengagements gerichtet ist der Einsatz der absatzpolitischen Instrumente (Konditionen-, Ausgestaltungs-, Vertriebs-, Kommunikationspolitik). Aus dem Wesen des Kredits folgt, dass Kreditpolitik in weiten Teilen Risikopolitik ist. Primär auf die Risikopotentiale gerichtet ist daher der entsprechende Einsatz risikopolitischer Instrumente (Kreditrisiko, Kreditrisikomanagement).

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