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Revision von Kreditnehmerstatistik vom 14.11.2018 - 11:51

Kreditnehmerstatistik

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    Die Kreditnehmerstatistik ist eine von der Deutschen Bundesbank nach § 18 BBankG angeordnete Erhebung, in deren Rahmen die monetären Finanzinstitute der Deutschen Bundesbank vierteljährlich ihre ausstehenden Kredite an inländische Unternehmen und Privatpersonen (einschließlich Organisationen ohne Erwerbszweck), gegliedert nach Kreditarten, Fristigkeiten und Kreditnehmergruppen bzw. Beleihungsobjekten, melden. Kredite, die für den Wohnungsbau vergeben werden, müssen hierbei gesondert aufgeführt werden. Darüber hinaus sind zu den Meldebeständen alle im Berichtszeitraum aus Bewertungskorrekturen resultierenden Zu- und Abgänge anzugeben. Die Meldung der Daten für die Kreditnehmerstatistik hat von den Banken an die Deutsche Bundesbank spätestens am 10. Geschäftstag nach Ablauf des jeweiligen Quartals zu erfolgen. Die Kreditnehmerstatistik ist ein Teil der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank.

    Weitere Informationen unter www.bundesbank.de.

    Vgl. auch Melde- und Anzeigepflichten der Institute, Deutsche Bundesbank, statistische Erhebungen.

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