Kreditbürgschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form einer Bürgschaft, die für einen aufgenommenen Kredit als zusätzliche Sicherheit eines Dritten vereinbart wird. Die Kreditbürgschaft kann auf einen bestimmten Höchstbetrag (Höchstbetragsbürgschaft) und auf einen bestimmten Zeitraum (Zeitbürgschaft) beschränkt sein. Einen zusätzlichen Sicherungswert stellt dabei auch die Bürgschaftsverpflichtung von persönlich haftenden Gesellschaftern für Kreditaufnahmen der Gesellschaft dar, deren Haftung auch nach ihrem Ausscheiden erst nach fünf Jahren verjährt (vgl. §§ 128, 160 HGB).
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