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Kreditbereitschaftserklärung

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Erklärung eines Kreditinstituts gegenüber einem Privat- oder Firmenkunden, eine bestimmte Investition finanziell zu begleiten. Entscheidendes Charakteristikum der Kreditbereitschaftserklärung ist der fehlende Rechtsbindungswille, der u.a. durch einen Gremien- oder Konsortialvorbehalt zum Ausdruck kommt. Damit signalisiert die Kreditbereitschaftserklärung lediglich die Absicht eines Kreditinstituts.

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