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Revision von Kostenstellenrechnung vom 22.10.2018 - 11:27

Kostenstellenrechnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Teilrechnungssystem in der (traditionellen) Kosten- und Erlösrechnung im Bankbetrieb, das der Zuordnung von Kosten auf abgegrenzte Verantwortungsbereiche (Kostenstellen) nach dem Verursachungsprinzip dient. Bei verursachungsgerechter Zuordnung dient die Kostenstellenrechnung der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit im Betriebsbereich des Bankbetriebs; sie ist außerdem Grundlage für die Stückleistungskalkulation und für die Profit-Center-Rechnungen.

    2. Kostenstellenplan: Ein institutsspezifischer Kostenstellenplan ist Grundlage für die Kostenstellenrechnung. Er legt fest, wie die in der Kostenartenrechnung erfassten Kostenarten als Stelleneinzelkosten und Stellengemeinkosten ermittelt werden. Im Kostenstellenplan werden der innerbetriebliche Leistungsbereich und der Marktleistungsbereich unterschieden. Der innerbetriebliche Leistungsbereich umfasst den Verwaltungsbereich (z.B. Vorstand, Personalverwaltung, Organisation, Controlling mit Rechnungswesen, Marketing), den Hilfsbereich (z.B. Materialverwaltung, Poststelle, soziale Einrichtungen) und den technischen Bereich (Rechenzentrum, Belegbearbeitung, Datenerfassung, Datenkontrolle usw.). Der Marktleistungsbereich setzt sich aus den einzelnen Kundenbetreuungsgruppen, den einzelnen Geschäftsstellen sowie aus Fachabteilungen zusammen. Er kann nach einzelnen Marktleistungsbereichen weiter untergliedert werden.

    3. Stelleneinzelkosten und Stellengemeinkosten: Stelleneinzelkosten sind die Kosten, die verursachungsgerecht und nachweisbar durch die Leistungserstellung innerhalb einer Kostenstelle entstanden sind. Stellengemeinkosten sind die Kosten, die durch die Leistungserstellung innerhalb mehrerer Kostenstellen erzeugt wurden und durch Kostenschlüsselungen so weit wie möglich verursachungsgerecht auf mehrere Kostenstellen aufgeteilt werden.

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