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Revision von Kosten im Bankbetrieb vom 11.03.2020 - 18:37

Kosten im Bankbetrieb

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Als Kosten bezeichnet man die Werteverzehre, die dem Bankbetrieb durch den Einsatz von Produktionsfaktoren bei der Erstellung von Bankleistungen entstehen.
    Zur Abgrenzung zwischen Aufwand und Kosten vgl. Abbildung "Kosten im Bankbetrieb". In der Kosten- und Erlösrechnung im Bankbetrieb ist die Abgrenzung von Kosten und neutralen Aufwendungen nicht von elementarer Bedeutung. Neutrale Aufwendungen (und neutrale Erträge) haben eine geringe Praxisrelevanz. In der Gesamtbetriebskalkulation wird ohnehin das Betriebsergebnis überwiegend auf der Basis der Zahlenwerte der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ermittelt (pagatorische Rechnung). Im handelsrechtlichen Jahresabschluss wird außerdem nur zwischen Aufwendungen und Erträgen aus der normalen Geschäftstätigkeit (ordentlicher Aufwand/ordentlicher Ertrag) und außerordentlichen Aufwendungen und außerordentlichen Erträgen unterschieden, wobei Letztere nur einen sehr geringen Teil der neutralen Erfolge ausmachen.

    2. Dualismus der Bankleistung: Es ist zwischen Wertkosten und Betriebskosten zu unterscheiden (Wertbereich des Bankbetriebs, Betriebsbereich des Bankbetriebs).

    3. Zurechenbarkeit von Kosten: Hier ist zwischen Einzelkosten und Gemeinkosten zu unterscheiden.

    4. Abhängigkeit der Kostenentstehung von der Beschäftigung (Auslastung der Kapazität): Es ist zwischen Fixkosten und variablen Kosten zu trennen.

    5. Zeitlicher Bezug von Kosten: Es lassen sich Istkosten, Normalkosten und Plankosten unterscheiden.

    6. Zurechnungsumfang: Es ist ist zwischen Vollkosten und Teilkosten zu trennen. Die Unterscheidung ist für die verschiedenen Kostenrechnungssysteme der Vollkostenrechnung und der Teilkostenrechnung von Bedeutung, wobei in Bankbetrieben die Teilkostenrechnung als Deckungsbeitragsrechnung bzw. (in spezieller Form) als Standard-Einzelkostenrechnung praktiziert wird.

     

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