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Revision von Kosten vom 22.10.2018 - 11:22

Kosten

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    1. Allgemein: Grundlegende Rechengröße der Kostenrechnung; zur Herstellung einer (betrieblichen) Leistung benötigter, d.h. sachzielbezogener und bewerteter Faktorverbrauch (Kosten im Bankbetrieb, Kostenarten).

    2. Bei Behörden oder Gerichten: Zusammenfassende Bezeichnung für Gebühren und Auslagen, die eine Person für die Inanspruchnahme einer Einrichtung zu entrichten hat (z.B. Prozesskosten). Kosten fallen aber auch für das Mandat eines Rechtsanwalts oder für die Tätigkeit eines Notars an; hierbei sind sie das Entgelt im Rahmen eines Werkvertrages bzw. Geschäftsbesorgungsvertrages.

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