Korrespondenz-Zentralbankmodell
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Für geldpolitische Operationen des Eurosystems zugelassene Geschäftspartner haben die Möglichkeit, notenbankfähige Sicherheiten grenzüberschreitend zu nutzen. Zur Refinanzierung bei der Notenbank ihres Landes dienen den Geschäftspartnern hierbei die bei anderen Notenbanken des Eurosystems (Korrespondenzzentralbanken) hinterlegten notenbankfähigen Sicherheiten. Die nationalen Zentralbanken fungieren gegenseitig als Depotbank für Sicherheiten, die jeweils von den lokalen Zentralverwahrern bzw. Wertpapierabwicklungssystemen ihres Sitzlandes an sie übertragen werden.
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