Zitierfähige Version
Korrespondentreeder
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
derjenige, der von den Gesellschaftern einer Partenreederei durch Mehrheitsbeschluss (bei Bevollmächtigung eines Mitreeders) oder durch Einstimmigkeitsbeschluss (bei Bevollmächtigung eines externen Dritten) als Vertreter für die Übernahme des Reedereibetriebs bestimmt ist. Gegenüber Dritten ist der Korrespondentreeder befugt, alle gewöhnlichen Geschäfte und Rechtshandlungen für die Reederei vorzunehmen. Der Korrespondentreeder wird auch als Schiffsdirektor oder Schiffsdisponent bezeichnet.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon