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Revision von Konzernlagebericht von Kreditinstituten vom 07.11.2018 - 11:22

Konzernlagebericht von Kreditinstituten

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    Kreditinstitute haben nach § 340i I HGB grundsätzlich unabhängig von ihrer Größe einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Auch der Konzernlagebericht von Kreditinstituten ist wie der Konzernabschluss von Kreditinstituten nach der für alle Kapitalgesellschaften unabhängig von der Rechtsform geltenden Vorschrift des § 315 HGB aufzustellen.

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