Konzernlagebericht von Kreditinstituten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kreditinstitute haben nach § 340i I HGB grundsätzlich unabhängig von ihrer Größe einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Auch der Konzernlagebericht von Kreditinstituten ist wie der Konzernabschluss von Kreditinstituten nach der für alle Kapitalgesellschaften unabhängig von der Rechtsform geltenden Vorschrift des § 315 HGB aufzustellen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Holding Jahresabschluss der Kreditinstitute Kapitalisierung Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz Liquiditätsmanagement Periodisierungsprinzip Portfoliomanagement Private Banking Risikovorsorge Sonderposten mit Rücklageanteil Stetigkeitsprinzip Sweet Equity Treuhandvermögen Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute erwarteter Verlust fortgeführte Anschaffungskosten immaterielle Vermögensgegenstände verbundene Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital
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