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ital. conto, „Rechnung”. 1. Buchführung: zur Erfassung von Geschäftsvorfällen allgemein anerkannte zweiseitige Verrechnungsform. Jedes Konto hat eine Soll- und eine Habenseite. Es werden Personenkonten und Sachkonten voneinander unterschieden. Sachkonten werden üblicherweise in Bestandskonten und Erfolgskonten unterteilt. Bestandskonten werden über die Bilanz, die Erfolgskonten über die Gewinn- und Verlustrechnung abgeschlossen.
2. Bankwesen: Bankkonto.
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