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Revision von Konsortialgeschäft vom 05.03.2020 - 15:02

Konsortialgeschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zusammenschluss mehrerer Kreditinstitute (Konsortium) zur Durchführung einer Transaktion. Konsortialgeschäfte werden üblicherweise bei großvolumigen Geschäften durchgeführt, um eine Risikostreuung auf verschiedene Institute zu erreichen und spezifische Fähigkeiten der Mitglieder auszunutzen.

    Man unterscheidet das Emissionskonsortium zur Durchführung von Wertpapieremissionen (Emissionsgeschäft) und das Kreditkonsortium insbesondere bei der Vergabe von Großkrediten.

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