Konnossementsgarantie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bill of Lading Guarantee; Bankgarantie im Schiffsverkehr, die den Verfrachter (Garantienehmer, i.d.R. die Reederei) vor Schadensersatzansprüchen Dritter (i.d.R. gegenüber dem Exporteur) schützen soll, wenn die Ware im Bestimmungshafen ohne Vorlage eines Originalkonnossements an den Importeur ausgehändigt wird. Garantieauftraggeber ist also der Importeur, der durch die Verfügung über die Ware vor Eintreffen des Konnossements Kosten spart. Formen der Konnossementsgarantie sind entweder eine direkte Garantie oder ein „Letter of Indemnity" (Indemnitätsbrief).
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