Konjunkturausgleichsrücklage
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gemäß §§ 5 ff. StWG (Stabilitätsgesetz) von Bund und Ländern zur Dämpfung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage (aus Steuereinnahmen) zu bildende Rücklage, die in Zeiten wirtschaftlicher Abschwächung wieder aufgelöst werden soll. Die Konjunkturausgleichsrücklage wurde kaum genutzt und seit Auflösung einer bestehenden Rücklage zur Stimulierung der Wirtschaft im Jahr 1975 nicht mehr eingesetzt.
Mindmap "Konjunkturausgleichsrücklage"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Bruttoinvestition
Geldmengenbegriffe
Geldmengensteuerung
Geldwertstabilität
Kaufkraftparitätentheorie
Konjunkturindikator
Kreditvolumen
Nettoinvestition
Primäreinkommen
Stabilisierungspolitik
Stabilitätsgesetz
Transmissionsmechanismus
Vermögen
Zahlungsbilanz
angebotsorientierte Wirtschaftspolitik
gesamtwirtschaftliche Nachfrage
gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht
inflatorische Lücke
längerfristige Refinanzierungsgeschäfte des ESZB
monetäre Indikatoren
eingehend
Konjunkturausgleichsrücklage
ausgehend
eingehend
Konjunkturausgleichsrücklage
ausgehend