Kompetenz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Befugnis eines Stelleninhabers, Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben zu ergreifen, für deren Bewältigung der Kompetenzinhaber (Kompetenzträger) die Verantwortung trägt. Die Kompetenz kann (mit)entscheidenden, beratenden oder ausführenden Charakter haben. Besonders bei der Vergabe von Krediten sind klare schriftliche Regelungen erforderlich, welche Personen bis zu welcher Höhe einzeln oder gemeinsam Kredite bewilligen können.
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