Kompetenz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Befugnis eines Stelleninhabers, Maßnahmen zur Erfüllung von Aufgaben zu ergreifen, für deren Bewältigung der Kompetenzinhaber (Kompetenzträger) die Verantwortung trägt. Die Kompetenz kann (mit)entscheidenden, beratenden oder ausführenden Charakter haben. Besonders bei der Vergabe von Krediten sind klare schriftliche Regelungen erforderlich, welche Personen bis zu welcher Höhe einzeln oder gemeinsam Kredite bewilligen können.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Ausschließlichkeitserklärung
Avalkredit
CIRR-Kredite
Credit Linked Notes
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Ertragswertmethode
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
Individualkredit
Kapitalstruktur
Kredit-Rating
Operating-Leasing
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