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Revision von Kleingewerbetreibender vom 12.11.2018 - 18:44
Kleingewerbetreibender
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Person, die einen Gewerbebetrieb führt, der nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Der Kleingewerbetreibende kann aber durch freiwillige Eintragung der Firma (§§ 17 ff. HGB) in das Handelsregister erreichen, dass er Kaufmann wird (§ 1 II i.V.m. § 2 HGB; sog. Kannkaufmann). Für Kleingewerbetreibende gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) grundsätzlich nicht.
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