Kleingewerbetreibender
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Person, die einen Gewerbebetrieb führt, der nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Der Kleingewerbetreibende kann aber durch freiwillige Eintragung der Firma (§§ 17 ff. HGB) in das Handelsregister erreichen, dass er Kaufmann wird (§ 1 II i.V.m. § 2 HGB; sog. Kannkaufmann). Für Kleingewerbetreibende gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) grundsätzlich nicht.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Eigentumserwerb an beweglichen Sachen Erbbaugrundbuch Faustpfandrecht Formvorschriften Gesamthandsgemeinschaft Gesamthandsvermögen Nachlasskonto Raumsicherungsübereignung Recht Sachen Stiftung des bürgerlichen Rechts Stiftung des öffentlichen Rechts Treuhand Unternehmensrechtsformen Verfügungsbeschränkung des Grundeigentümers Vertrag bewegliche Sachen gesetzlicher Vertreter wesentliche Bestandteile öffentliche Beglaubigung
eingehend
Kleingewerbetreibender
ausgehend
eingehend
Kleingewerbetreibender
ausgehend