Kernkapitalquote
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Kernkapitalquote beschreibt das prozentuale Verhältnis des Kernkapitals eines Instituts - bestehend aus dem harten Kernkapital und dem zusätzlichen Kernkapital - zum Gesamtrisikobetrag dieses Instituts. Sie muss mind. sechs Prozent betragen.
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Interne Verweise
Bankenabgabe Bankmarketing Gesamtkapitalquote Gesamtrisikobetrag ICAAP ILAAP Klumpenrisiko Kreditbegriff des KWG und der CRR Kreditinstitut i.S. des KWG Level Playing Field NINJA-Kredite Output Floor Schwesterunternehmen i.S. des KWG Social Media Spekulationsblase Zahlungskonto i.S. des ZAG Zinsrisikokoeffizient beizulegender Zeitwert harte Kernkapitalquote mittelständisches Unternehmen
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