Kennwortvereinbarung
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Eine Kennwortvereinbarung ist eine Sicherungsmaßnahme, um Verfügungen Unbefugter über Spareinlagen zu verhindern. Das Kreditinstitut (Schuldner) darf Spareinlagen nur nach Maßgabe der Kennwortvereinbarung auszahlen, welche die Legitimationswirkung des Sparbuchs gemäß § 808 I BGB nicht aufhebt, sondern einschränkt. Nur der Gläubiger selbst oder ein Bevollmächtigter sind zur Abhebung des Sparguthabens berechtigt. Neben einer Kennwortvereinbarung sind weitere Sicherungsvorkehrungen möglich: Vorlage eines besonderen Ausweises (Sicherungskarte, Kontrollkarte) oder persönliche Unterschriftsleistung durch den im Sparbuch benannten Gläubiger. I.d.R. wird im Sparbuch durch einen entsprechenden Vermerk (Stempelabdruck) auf das Vorhandensein einer Sicherungsmaßnahme hingewiesen. Im elektronischen Zahlungsverkehr haben entsprechende Sicherungsmaßnahmen besonders seit dem Beginn des Onlinebankings rasant wachsende Bedeutung.