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Revision von Kautionssparbuch vom 07.11.2018 - 13:50

Kautionssparbuch

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    Sparbuch, das vom Vermieter zugunsten des Mieters (Miete) angelegt wird. Einlage ist dabei lediglich der vom Mieter an den Vermieter gezahlte Kautionsbetrag. Diese Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für Mietrückstände sowie für vom Mieter verursachte Schäden an dem von ihm angemieteten Objekt. Die Kaution ist dem Mieter einschließlich banküblicher Verzinsung bei Auszug aus dem angemieteten Objekt und nach Abnahme dieses Objektes durch den Vermieter oder dessen Vertreter wieder auszuzahlen. Die Modalitäten der Verfügbarkeit entsprechen denen der Verpfändung von Spareinlagen. Es ist auch die Anlage eines Kautionssparbuch durch den Mieter selbst möglich. Der Vermieter erhält dann eine Verpfändungserklärung der Bank. Das Konto bleibt bis zur Freigabe durch den Vermieter gesperrt.

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