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Revision von Kategorie-2-Sicherheiten (K2-Sicherheiten) vom 11.03.2020 - 18:08

Kategorie-2-Sicherheiten (K2-Sicherheiten)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: bonitätsmäßig einwandfreie Sicherheiten analog zu den Anforderungen der Kategorie-1-Sicherheiten (refinanzierungsfähige Sicherheiten) im Rahmen des bis Ende 2006 geltenden Systems. Dabei handelte es sich um marktfähige und nicht marktfähige Schuldtitel, die an einem geregelten Markt gehandelt wurden. Voraussetzung ihres Einsatzes war die Aufnahme in das Kategorie-2-Verzeichnis der nationalen Zentralbank und leichte Zugänglichkeit. Die Emittenten/Schuldner (Garanten) mussten von der nationalen Zentralbank, die sie in ihr Kategorie-2-Verzeichnis aufgenommen hatte, als bonitätsmäßig einwandfrei eingestuft worden sein. Die Bonitätsbeurteilung erfolgte i.d.R. im Wege einer bankgeschäftlichen Kreditwürdigkeitsprüfung durch die listende nationale Zentralbank.

    2. Die Deutsche Bundesbank als nationale Zentralbank hat in erster Linie Handelswechsel sowie Kreditforderungen der Banken als nicht marktfähige Sicherheiten in das K-2-Verzeichnis aufgenommen (Refinanzierungsgeschäfte). Schuldner aus derartigen Wirtschaftskrediten mussten Unternehmungen mit Sitz im Inland sein.

    3. Hinsichtlich der Wechsel als K-2-Sicherheit genügten zwei Wechsel-Unterschriften, nämlich die einer bonitätsmäßig einwandfreien Nichtbank und diejenige des die Refinanzierung nutzenden Kreditinstituts. Wechsel wurden mit Laufzeiten bis zu 180 Tagen hereingenommen. Auslandswechsel (mit drei Unterschriften) wurden nur akzeptiert, wenn sie auf Euro lauteten und die Bonität des inländischen, also deutschen Ausstellers gegeben war. Die Bonität des ausländischen Bezogenen blieb ungeprüft.

    4. Kreditforderungen konnten eine Restlaufzeit von bis zu zwei Jahren aufweisen. Kontokorrentkredite waren als K-2-Sicherheit ausgeschlossen.

    5. Seit 1.1.2007 gilt für notenbankfähige Sicherheiten im Eurosystem ein einheitlicher Rahmen (ESZB, Einheitliches Sicherheitenverzeichnis), der das vorherige System aus sog. Kategorie-1- und Kategorie-2-Sicherheiten ersetzt. Der Sicherheitenrahmen des Eurosystems umfasst eine breite Palette von Sicherheiten, die im einheitlichen Sicherheitenverzeichnis zusammengefasst sind. Neben marktfähigen Sicherheiten (z.B. Schuldverschreibungen) werden auch nicht marktfähige Sicherheiten (z.B. Kreditforderungen) akzeptiert. Beide müssen einheitlichen Bonitätsanforderungen genügen.

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