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Revision von Kapitalschnitt vom 07.11.2018 - 11:17
Kapitalschnitt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
(vielfach) im Rahmen einer Sanierung zum Ausgleich von Wertminderungen oder zur Deckung von sonstigen Verlusten durchgeführte Kapitalherabsetzung (Herabsetzung des Grundkapitals oder Stammkapitals, Auflösung evtl. noch vorhandener Rücklagen, siehe insbes. für Aktiengesellschaften §§ 222 ff. AktG). Zur Aufstockung des benötigten Eigenkapitals erfolgt danach regelmäßig eine Grundkapital- bzw. Stammkapitalerhöhung.
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