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Revision von Kapitalimport vom 16.11.2018 - 16:35
Kapitalimport
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kapitalaufnahme im Ausland zur Finanzierung von Importen oder Investitionen im Inland; Verkauf einer auf inländische Währung lautenden Forderung an einen ausländischen Wirtschaftsteilnehmer in Form von Finanz- und Handelskrediten (kurzfristiger Kapitalverkehr) oder Vornahme von Direktinvestitionen und Portfolioinvestitionen (langfristiger Kapitalverkehr). Durch Kapitalimport entsteht eine Verschuldung gegenüber dem Ausland.
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