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Revision von Kapitalbilanz vom 12.11.2018 - 12:00

Kapitalbilanz

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    Teilbilanz der Zahlungsbilanz, in der die Kapitalbewegungen gegenübergestellt werden, die Veränderungen der Forderungen (Kapitalexport) und Verbindlichkeiten (Kapitalimport) des Inlands gegenüber dem Ausland darstellen. Häufig wird aber die Änderung der Auslandsposition der Zentralbank (Währungsreserven) ausgenommen und in der Gold- und Devisenbilanz gesondert ausgewiesen.

    Diese enger umgrenzte Kapitalbilanz wird von der Deutschen Bundesbank in die Darstellung des langfristigen und des kurzfristigen Kapitalverkehrs unterteilt, wobei die Grenze i.d.R. bei einer (ursprünglichen) Laufzeit von einem Jahr gezogen wird. Der langfristige Kapitalverkehr umfasst Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen sowie v.a. Finanzierungshilfen an Entwicklungsländer. Zum kurzfristigen Kapitalverkehr gehören neben Veränderungen der kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten der Kreditinstitute (auch „Devisenposition der Kreditinstitute” oder „private Devisenreserven” genannt) und der öffentlichen Hand auch Veränderungen der kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten der Unternehmen aus Finanzkrediten sowie Zielgewährungen und Anzahlungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr (Handelskredite). Der kurzfristige Kapitalverkehr wird stark von der jeweiligen Situation an den Geld- und Devisenmärkten beeinflusst; er erfasst die kurzfristigen Mittelverlagerungen zwischen dem inländischen Markt und dem Euromarkt.

    Neben der Gliederung nach der Fristigkeit wird in der Kapitalbilanz auch nach beteiligten inländischen Sektoren unterschieden. Aus geldpolitischer Sicht kommt dabei der Differenzierung zwischen dem Kapitalverkehr der Banken und dem der Nichtbanken besondere Bedeutung zu (Geldmenge).

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