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Revision von kalkulatorische Zinsen vom 22.10.2018 - 11:19

kalkulatorische Zinsen

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    Kalkulatorische Zinsen sind Zusatzkosten (kalkulatorische Kosten), die erzielt worden wären, wenn das Eigenkapital auf dem Kapitalmarkt statt im Kreditinstitut investiert worden wäre (Opportunitätskostencharakter). Sie können als fiktiver Zinsaufwand des Eigenkapitals interpretiert werden (Eigenkapitalkosten). Als Berechnungsgrundlage wird das betriebsnotwendige Eigenkapital herangezogen. Während entgangene Zinsen für das Eigenkapital im internen Rechnungswesen mittels der kalkulatorischen Zinsen anzusetzen sind, ist die Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen nach den Vorschriften des externen Rechnungswesens unzulässig.

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