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Revision von kalkulatorische Kosten vom 22.10.2018 - 11:19

kalkulatorische Kosten

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    1. Begriff: Kosten, die durch eine rein kalkulatorische Bewertung des Güterverzehrs entstehen und daher in der Gewinn- und Verlustrechnung der Kreditinstitute wie anderer Unternehmen überhaupt nicht (Zusatzkosten) oder nicht in vollem Umfang (Anderskosten) berücksichtigt werden.

    2. Arten:
    a) Zusatzkosten: Beispiele für kalkulatorische Zusatzkosten sind kalkulatorische Zinsen (zusätzlicher Ansatz einer kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung) und kalkulatorische Mieten (bei der betrieblichen Nutzung von Privatwohnungen).
    b) Anderskosten: Beispiele für kalkulatorische Anderskosten sind kalkulatorische Abschreibungen (höhere und damit zusätzliche Abschreibungen in der Kostenrechnung als in der Finanzbuchhaltung) und kalkulatorische Wagnisse.

    Gegensatz: Grundkosten.

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