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Joint Supervisory Teams (JSTs)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gemeinsame Aufsichtsteams aus Mitarbeitern der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Aufsichtsbehörden (National Competent Authorities). Die JSTs sind im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism) für die Beaufsichtigung der bedeutenden Institute zuständig. Sie sind darüber hinaus auch für die Durchführung des Aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process) verantwortlich. Die konkrete Zusammensetzung der JSTs richtet sich nach der Bedeutung, der Komplexität, dem Geschäftsmodell und dem Risikoprofil des jeweils beaufsichtigten Instituts sowie nach dem Umfang der Geschäftsaktivitäten dieses Instituts in den einzelnen SSM-Mitgliedstaaten.

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