Joint Supervisory Team (JST)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gemeinsames Aufsichtsteam aus Mitarbeitern der Europäischen Zentralbank (EZB) und aus Bankenaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) zur Beaufsichtigung einer "bedeutenden" ("significantly important") Bank unter Leitung eines EZB-Mitarbeiters. Die JST-Mitglieder aus den nationalen Aufsichtsbehörden bringen dabei ihre Erfahrungen über die konkrete Bank sowie nähere Kenntnisse über relevante nationale Rechtsgrundlagen und Marktstrukturen mit ein.
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