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Revision von Investor Relations vom 02.11.2018 - 17:42

Investor Relations (IR)

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    Aktionärspflege, Investorendialog, Finanzkommunikation; 1. Begriff: Traditionell bezeichnen diese Begriffe Maßnahmen einer börsennotierten Gesellschaft zur Pflege der Beziehungen zu den Aktionären, um kontinuierlich über die Geschäftspolitik des Unternehmens zu informieren und damit dessen Reputation am Kapitalmarkt zu erhöhen. Zunehmend an Bedeutung gewinnen aber auch die Investor Relations in Bezug auf Anleihegläubiger. Oberstes Ziel der auf Aktionäre ausgerichteten Investor Relations ist eine angemessene Unternehmensbewertung in Form eines langfristig bestmöglichen Aktienkurses.

    2. Instrumente: Die Instrumente der Investor Relations richten sich sowohl an institutionelle Investoren als auch Privatanleger. Dazu gehören Roadshows, persönliche Gespräche, Investoren- und Analystenkonferenzen, Aktionärsbriefe und Aktionärszeitschriften. Investor Relations nutzen ebenso regelmäßig das Internet und hierbei zunehmend innovative Plattformen wie Social Media. Gesetzlich verpflichtende Maßnahmen der Investor Relations sind u.a. die Hauptversammlung und diverse Transparenzvorschriften (bspw. Erstellung eines Jahresabschlusses, Halbjahresfinanzberichterstattung und Zwischenberichte). Teil der Investor Relations ist auch eine Dividendenpolitik, die den Erwartungen der Aktionäre in Bezug auf angemessene und konstante Ausschüttungen entspricht, und eine Emissionspolitik (Kapitalerhöhung), die ihre Interessen ausreichend berücksichtigt.

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