Inventar
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Ergebnis der Inventur. Es bezeichnet ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis, in dem alle durch die Inventur festgestellten und tatsächlich vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden einzeln nach Art, Menge und Wert bezogen auf den Bilanzstichtag erfasst werden.
2. Merkmal: Das Inventar ist gemäß § 240 I, II HGB bei Gründung eines Unternehmens sowie am Ende eines Geschäftsjahres zu erstellen. Das Inventar dient der Dokumentationsfunktion und bildet die Basis für eine ordnungsmäßige Buchführung sowie für die Erstellung der Bilanz.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Jahresabschluss der Kreditinstitute Kapitalisierung Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz Matching Principle Periodisierungsprinzip Risikovorsorge Sonderposten mit Rücklageanteil Stetigkeitsprinzip Treuhandvermögen True and Fair View Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute Zinsbindungsbilanz Zinsergebnis erwarteter Verlust fortgeführte Anschaffungskosten immaterielle Vermögensgegenstände negatives Eigenkapital verbundene Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital
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Inventar
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