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Internalisierung

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Internalisierung von Handelsaufträgen bezeichnet im Kontext des Wertpapierhandels die Praxis von Finanzmarktintermediären (Broker-Dealer), Handelsaufträge von Kunden institutsintern, also gegen den eignen Bestand an Finanzinstrumenten, auszuführen („in-house matching“) und damit diese Handelsaufträge nicht an öffentlich zugängliche Marktplätze (Regulierte Märkte, Multilaterale oder Organisierte Handelsplattformen) zu leiten. Internalisierung kann neben der direkten Ausführung durch den adressierten Intermediär in eigenen Systemen auch über speziell dafür vorgesehene Handelssysteme von Marktplatzbetreibern stattfinden (zum Beispiel Xetra Best, Frankfurter Wertpapierbörse oder Equiduct).

    2. Vor- und Nachteile: Internalisierung ermöglicht dem Kunden Vorteile gegenüber dem Handel an öffentlichen Marktplätzen vor allem durch Gebührennachlässe in den expliziten Transaktionskosten, aber auch durch mögliche verbesserte Ausführungspreise, also eine Reduktion der impliziten Transaktionskosten. Auch der jeweilige Finanzmarktintermediär profitiert, da er so Gebühren für Handel, Clearing und Abwicklung vermeidet, durch eine Vorselektion der Handelsaufträge Informationsvorteile erzielen kann und die Geld-Briefspanne für die internalisierten Aufträge realisiert. Neben den Vorteilen für Kunden und Intermediäre, sehen Regulierungsbehörden sowie Marktplatzbetreiber in der Internalisierung eine Gefahr durch den Abfluss der Liquidität von öffentlichen Marktplätzen, welcher in erhöhte Intransparenz im allgemeinen Handelsgeschehen sowie möglichen Einschränkungen in der Effizienz des Preisfindungsprozesses resultieren kann.

    3. Entwicklung: Die Investment Services Directive (ISD) von 1993 überließ es den europäischen Mitgliedstaaten selbst, ob Wertpapierhandel außerhalb der nationalen regulierten Handelsplattformen und somit auch Internalisierung zugelassen ist. Dies führte dazu, dass in einigen europäischen Mitgliedstaaten wie Frankreich oder Spanien auf Grund bestehender Gesetze (sog. „concentration rule“) Internalisierung verboten, während in anderen Mitgliedstaaten, wie beispielsweise in UK oder auch in Deutschland, diese Praxis zugelassen war. Seit Anwendbarkeit der Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) im Jahr 2007 wird Internalisierung nun jedoch europaweit regulatorisch ermöglicht. Die MiFID sieht vor, dass Wertpapierdienstleister, welche auf organisierter und systematischer Basis regelmäßig Handel für eigene Rechnung durch Ausführung von Kundenaufträgen außerhalb eines geregelten Marktes oder eines MTF betreiben, der Handelskategorie der Systematischen Internalisierer zugeordnet werden.

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