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Revision von Internal Ratings Based Approach (IRBA) vom 09.04.2020 - 14:22

Internal Ratings Based Approach (IRBA)

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    IRB-Ansatz; der im Rahmen von Basel II eingeführte IRBA umfasst eine in zwei Formen (Basisansatz bzw. Foundation Approach sowie fortgeschrittener Ansatz bzw. Advanced Approach) vorgesehene Regelung zur Ermittlung von Kreditrisiken im Wege eines internen Ratings, wodurch er sich vom Standardansatz (Kreditrisiko-Standardansatz) unterscheidet, der auf externe Ratings zurückgreift. Jede IRBA-Position ist dabei einer von sieben Forderungsklassen (Zentralregierungen, Institute, Mengengeschäft, Beteiligungen, Verbriefungen, Unternehmen oder sonstige kreditunabhängige Aktiva) zuzuordnen. Das Konzept berücksichtigt als Risikokomponenten die einjährige Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default [PD]) des Schuldners, die erwartete Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default [LGD]), den IRBA-Positionswert, also die erwartete Höhe der ausstehenden Forderungen im Zeitpunkt des Ausfalls (Exposure at Default [EAD]; der IRBA-Positionswert wird über den Konversionsfaktor [Credit Conversion Factor – CCF] ermittelt), und beim fortgeschrittenen Ansatz zusätzlich die (Rest-)Laufzeit (Maturity [M]). Im Basisansatz schätzen die Institute bei IRBA-Positionen der Forderungsklassen Zentralregierungen, Institute und Unternehmen lediglich deren PD selbst, während die anderen relevanten Risikoparameter anhand der von der Bankenaufsicht vorgegebenen Regelungen bestimmt werden. Im fortgeschrittenen IRBA werden neben PD auch LGD, CCF und M selbst geschätzt. Für die IRBA-Forderungsklasse Mengengeschäft sind PD, LGD und CCF immer von den Instituten selbst zu schätzen. Über eine stetige Risikogewichtungsfunktion, in die, je nach dem gewählten Ansatz und der zugewiesenen Forderungsklasse, die entweder selbst geschätzten oder nach den bankenaufsichtsrechtlichen Vorgaben bestimmten Größen PD, LGD und ggf. M eingesetzt werden, wird ein IRBA-Risikogewicht ermittelt, welches, mit EAD multipliziert, das (mit Eigenmitteln unterlegungspflichtige) risikogewichtete Aktivum ergibt. Schließlich erfolgt eine Granularitätsanpassung, bei der das Ausmaß von Klumpenrisiken berücksichtigt wird.
    Vergleichbare Vorschriften finden sich in der Capital Requirements Regulation (CRR), auch wenn dort nicht explizit zwischen Basisansatz und fortgeschrittenem IRBA unterschieden wird.

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