Interbankgeschäfte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sammelbegriff für Bankgeschäfte, bei denen beide (Vertrags-)Partner Kreditinstitute sind. Ein wichtiger Teil der Interbankgeschäfte besteht im Geldhandel, der dem Liquiditätsausgleich zwischen Kreditinstituten dient. Transaktionen über die Wertpapiermärkte dienen zur Mittelbeschaffung und zur Mittelanlage. Darüber hinaus entstehen Interbankbeziehungen u.a. durch den Derivate- oder Devisenhandel.
Vgl. auch Eigengeschäfte, Interbankleistungen.
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