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Institutsvergütungsverordnung

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme in Kreditinstituten. Im Nachgang zur jüngsten Finanzkrise auf Initiative des internationalen Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum - FSF) und späteren Finanzmarktstabilitätsrats (Financial Stability Board - FSB) geschaffenes und durch Vorgaben des Basel Commitee on Banking Supervision (BCBS) der Europäischen Union (EU) sowie der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) konkretisiertes Regelwerk des Bundesministeriums für Finanzen zur Gewährleistung solider Praktiken bei der Entlohnung von Führungskräften und Beschäftigten in Kreditinstituten. Mit der Institutsvergütungsverordnung soll verhindert werden, dass Beschäftigte in der Finanzbranche durch vergütungspolitische Fehlanreize dazu verleitet werden, unangemessene Risiken einzugehen. Im Kerngedanken zielt die Reglementierung der Vergütungspraktiken auf den Schutz der wirtschaftlichen Existenzfähigkeit von Finanzunternehmen ab und dient damit der Stabilisierung des gesamten Finanzmarktes. Die Vergütungsverordnung erstreckt sich auf alle finanziellen Leistungen und Sachbezüge, die ein Beschäftigter im Hinblick auf seine berufliche Tätigkeit  - auch von Dritten - erhält. Ein besonderes Augenmerk liegt auf einer ausgewogenen Relation zwischen fixen und variablen Vergütungsteilen sowie auf Offenlegungspflichten, die eine wirksame Kontrolle ermöglichen.

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