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Revision von Insolvenzstraftaten vom 12.11.2018 - 12:45

Insolvenzstraftaten

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    Synonym: Insolvenzdelikte; Straftaten einer natürlichen Person in Zusammenhang mit der Eröffnung oder Abwicklung eines Insolvenzverfahrens.

    Zu unterscheiden sind:
    Bankrott (§ 283 StGB), auch in einem besonders schweren Fall (§ 283a StGB);
    Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB) (Buchführungs- und Bilanzierungspflichten, Verletzung);
    Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB);
    Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB);
    Insolvenzverschleppung (§ 15a IV InsO).

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