Insolvenzgericht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
für Eröffnung und Abwicklung des Insolvenzverfahrens zuständiges Amtsgericht am Sitz des Landgerichts, innerhalb dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand (Wohnsitz, Sitz bzw. Niederlassung) hat, soweit nicht die jeweilige Landesregierung andere Schwerpunktgerichte bestimmt hat (§§ 2, 3 InsO).
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Interne Verweise
Drittschuldnererklärung Insolvenz Insolvenzverfahren, Beendigung Insolvenzverfahren, Eröffnung, Folgen für das kontoführende Kreditinstitut Insolvenzverwalter Massearmut Masseverbindlichkeiten Pfändung in Bankkonten Pfändung von Geldforderungen Pfändung von beweglichen Sachen Pfändungspfandrecht Sequestration Vollstreckungstitel Vorpfändung Zwangsversteigerungsvermerk Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung, Verfahren geringstes Gebot inkongruente Deckung kongruente Deckung
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