Inkasso nach ERI
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Bearbeitung von Dokumenten i.S. der Einheitlichen Richtlinien für Inkassi (ERI) durch Banken aufgrund (vom Auftraggeber) erhaltener Weisungen, um Zahlung und/oder Akzeptierung zu erhalten oder Dokumente gegen Zahlung und/oder Akzeptierung auszuhändigen oder Dokumente (Art. 2b ERI) unter anderen Bedingungen auszuhändigen (Art. 2a ERI). Die ERI unterscheiden zwischen dem einfachen Inkasso (Clean Collection, Art. 2c ERI) und dem dokumentären Inkasso (Documentary Collection, Art. 2d ERI). Das einfache Inkasso ist der Einzug nur von Zahlungspapieren (Wechsel, Solawechsel, Schecks, Zahlungsquittungen o.Ä.). Das dokumentäre Inkasso (Dokumenteninkasso) besteht aus dem Einzug von Zahlungs- und Handelspapieren oder nur von letzteren (Rechnungen, Verladedokumente, Dispositionspapiere oder andere Dokumente, die keine Zahlungspapiere darstellen).