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Inhaberschuldverschreibung
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Schuldverschreibung, die als Inhaberpapier ausgestattet ist, d.h. der Berechtigte ist in der Urkunde nicht namentlich genannt, der Schuldner verspricht die Leistung jedem Inhaber. Somit kann jeder, der die Inhaberschuldverschreibung in Händen hat, das verbriefte Recht geltend machen, ohne seine Berechtigung am Papier nachweisen zu müssen. Die Übertragung der Inhaberschuldverschreibung erfolgt formlos wie bei beweglichen Sachen durch Einigung und Übergabe der Urkunde (§ 929 BGB). Das Recht auf dem Papier (= Forderungsrecht) folgt dem Recht am Papier (= Eigentumsrecht an der Urkunde). Inhaberschuldverschreibungen können zinsvariabel (Floating Rate Note) oder mit einem Festzinssatz (festverzinsliche [Wert-]Papiere, besondere Ausprägung: Nullcoupon-Anleihe) oder mit zusätzlichen Rechten (Optionsanleihe, Wandelanleihe, Gewinnschuldverschreibung) ausgestattet sein.
Gegensatz: Orderschuldverschreibung, Namensschuldverschreibung.

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