Indossatar
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Person, auf die die Rechte aus einem Wertpapier durch Indossament übertragen werden und die dadurch neuer Gläubiger wird.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Akzept
Indossament, Rechtswirkungen
Indossant
Inhaberpapier
Legitimationspapier
Orderklausel
Pfandbrief
Stückschuld
Tarifautonomie
Tariffähigkeit
Teilhaberecht
Teilhaberpapier
Tochtergesellschaft
Tratte
Treuhand
Vollindossament
Wechselabkommen
Wechselstrenge
geborenes Orderpapier
gekorenes Orderpapier
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Indossatar
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