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Revision von Individualversicherung vom 09.11.2018 - 15:20
Individualversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bei der Individual- oder Privatversicherung kommt das Versicherungsverhältnis, im Gegensatz zur Sozialversicherung, auf privatrechtlicher Grundlage durch Verträge zustande. Privatversicherung wird durch privatwirtschaftlich agierende Versicherer angeboten. Grundsätzlich gilt - im Rahmen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVaG) - Vertragsfreiheit. Die Versicherungsverträge werden nach individueller Bedarfslage und Risiko von den Vertragsparteien abgeschlossen, selbst wenn gesetzlicher Versicherungszwang (wie z.B. in der Kfz- Haftpflichversicherung) besteht.
Vgl. auch Versicherung.
Vgl. auch Versicherung.
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