Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Individualversicherung vom 09.11.2018 - 15:20

Individualversicherung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Bei der Individual- oder Privatversicherung kommt das Versicherungsverhältnis, im Gegensatz zur Sozialversicherung, auf privatrechtlicher Grundlage durch Verträge zustande. Privatversicherung wird durch privatwirtschaftlich agierende Versicherer angeboten. Grundsätzlich gilt - im Rahmen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVaG) - Vertragsfreiheit. Die Versicherungsverträge werden nach individueller Bedarfslage und Risiko von den Vertragsparteien abgeschlossen, selbst wenn gesetzlicher Versicherungszwang (wie z.B. in der Kfz- Haftpflichversicherung) besteht.

    Vgl. auch Versicherung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com