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Revision von Index-Währung vom 13.11.2018 - 18:56
Index-Währung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Währungsordnung, bei der der Wert einer Geldeinheit an die jeweilige Kaufkraft des Geldes gebunden ist. Dabei kann auch eine Teilindexierung vorliegen, z.B. wenn nur bestimmte Geldschulden, wie Löhne und Gehälter oder Mieten, an einen Index gekoppelt sind. Eine Indexierung ist nach Wortlaut und Sinn von § 2 Preisklauselgesetz wirtschaftspolitisch unerwünscht (Nominalismus, Wertsicherungsklauseln).
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