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Revision von Incoterms vom 04.03.2020 - 16:59

Incoterms

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für International Commercial Terms; einheitliche Regeln für die Auslegung im internationalen bzw. Außenhandel gebräuchlicher Lieferklauseln, die von der Internationalen Handelskammer (ICC) Paris erstmals 1936 aufgestellt wurden und einen Auslegungsmaßstab für Handelsverträge bilden, um so Differenzen aus unterschiedlichen nationalen Handelsbräuchen auszuräumen. Bei der Vereinbarung von Incoterms sind Modifikationen und Ergänzungen möglich. Seit 2000 gültige Fassungen (die jüngste von 2010) berücksichtigen den steigenden Einsatz von EDV/IT im Wirtschaftsverkehr (Gleichstellung von elektronischer mit Kommunikation in Papierform) und bezwecken eine Anpassung an veränderte (multimodale) Transporttechniken. Seit 2011 sind die bis dahin insgesamt 13 Klauseln auf elf reduziert, die sich weiterhin vier Gruppen zuordnen lassen (E-, F-, C- und D-Klauseln). Neu eingeführt wurde eine Zweiteilung in sieben Klauseln für alle Transportarten und vier nur für See- und Binnenschiffstransport. Innerhalb beider Teile nehmen die Pflichten des Verkäufers zu, die des Käufers ab. Alle Klauseln werden durch drei Buchstaben bezeichnet, abgeleitet aus den Anfangsbuchstaben der englischen Originalfassung. Standardklauseln sind allgemein: EXW (ex works/ab Werk); FCA (free carrier/frei Frachtführer); CPT (carriage paid to/frachtfrei), CIP (carriage and insurance paid to/frachtfrei versichert); neu: DAT (delivered at terminal/geliefert Terminal); neu: DAP (delivered at place/geliefert benannter Bestimmungsort); DDP (delivered duty paid/geliefert verzollt); nur für Schiffsverkehr: FAS (free alongside ship/frei Längsseite Seeschiff); FOB (free on board/frei an Bord); CFR (cost and freight/Kosten und Fracht; früher: C&F); CIF (cost, insurance, freight/Kosten, Versicherung und Fracht). DAT ist 2011 an die Stelle von DEQ (delivered ex quay [duty paid]/geliefert ab Kai [verzollt]) getreten, DAP ersetzt vor allem DAF (delivered at frontier/geliefert Grenze) und DES (delivered ex ship/geliefert ab Schiff). Weggefallen ist ferner DDU (delivered duty unpaid/geliefert unverzollt). Bei FOB, CFR und CIF wurde der Gefahrübertragung neu definiert. Die jüngste Fassung der Incoterms ist nicht mehr allein bei internationalen Verträgen anwendbar. Einleitende Anwendungshinweise sollen einem besseren Verständnis der Klauseln dienen.

     

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