IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Interessenvertretung der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland mit rund 13.000 Mitgliedern (Stand: 2018). Das IDW wurde 1932 gegründet; der Sitz ist Düsseldorf.
2. Tätigkeit: Unterstützung der Mitglieder bei der Berufsausübung durch fachlichen Rat und berufsständische Standards sowie die Förderung der Aus- und Weiterbildung der Wirtschaftsprüfer. Die Tätigkeiten konzentrieren sich auf Themen der Rechnungslegung und Prüfung, das Steuer- und Berufsrecht sowie die betriebswirtschaftliche Beratung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Jahresabschluss der Kreditinstitute Kapitalisierung Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz Matching Principle Periodisierungsprinzip Risikovorsorge Sonderposten mit Rücklageanteil Stetigkeitsprinzip Treuhandvermögen True and Fair View Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute Zinsbindungsbilanz Zinsergebnis erwarteter Verlust fortgeführte Anschaffungskosten immaterielle Vermögensgegenstände negatives Eigenkapital verbundene Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital
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