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IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer)

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Interessenvertretung der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland mit rund 13.000 Mitgliedern (Stand: 2018). Das IDW wurde 1932 gegründet; der Sitz ist Düsseldorf.

    2. Tätigkeit: Unterstützung der Mitglieder bei der Berufsausübung durch fachlichen Rat und berufsständische Standards sowie die Förderung der Aus- und Weiterbildung der Wirtschaftsprüfer. Die Tätigkeiten konzentrieren sich auf Themen der Rechnungslegung und Prüfung, das Steuer- und Berufsrecht sowie die betriebswirtschaftliche Beratung.

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