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Revision von holländisches Verfahren vom 18.10.2018 - 13:46

holländisches Verfahren

Definition: Was ist "holländisches Verfahren"?

Spezielles Zuteilungsverfahren beim Zinstender, bei dem im Rahmen der Emission von Wertpapieren im Gegensatz zum amerikanischen Verfahren die Zuteilung zu einem einheitlichen Bietungssatz erfolgt.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Spezielles Zuteilungsverfahren beim Zinstender, welches von der Europäischen Zentralbank (EZB) im Hauptrefinanzierungsgeschäft zur Begebung von Wertpapierpensionsgeschäften angewendet werden kann. Dabei legt die Zentralbank vorab fest, wie viel Zentralbankgeld sie dem Bankensystem zur Verfügung stellen möchte. Außerdem kann sie einen Mindestbietungssatz festlegen, zudem sie bereit ist, Offenmarktgeschäfte durchzuführen. Die bietenden Kreditinstitute geben dann im Rahmen der Auktion neben dem gewünschten Volumen auch den Zinssatz an, zu dem sie Zentralbankgeld leihen möchten. Die Zuteilung erfolgt, indem zuerst derjenige marginale Zinssatz (kleinste gebotene Zinssatz über dem Mindestbietungssatz) ermittelt wird, bei dem das zu verteilende Emissionsvolumen aufgebraucht wird. Im Anschluss werden alle Gebote über dem marginalen Zinssatz voll bedient. Bei Geboten zum marginalen Zinssatz kann es zur Repartierung kommen, wenn das gewünschte Volumen größer als der noch zu verteilende Rest des ursprünglichen Emissionsvolumens ist. Ist dies der Fall, werden die Gebote zum marginalen Zinssatz nur zum Teil bedient.  

     

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