Höchststimmrecht
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abweichung vom Grundsatz, dass jede Aktie eine Stimme gewährt (§ 12 I 1 AktG), durch satzungsmäßige Beschränkung des Stimmrechts von Inhabern mehrerer Aktien (Stimmrecht des Aktionärs) einer nicht börsennotierten (Börsennotierung) Aktiengesellschaft (AG) gemäß § 134 I 2 AktG entweder durch Festsetzung einer Höchststimmzahl oder durch Abstufungen (z.B. volles Stimmrecht bis zu einer bestimmten Aktienanzahl, danach eine Stimme pro zehn Aktien). Die Einführung von Höchststimmrechten dient i.d.R. dem Schutz vor „Überfremdung”. Bei der Berechnung einer nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Kapitalmehrheit bleiben diese Beschränkungen allerdings außer Betracht (§ 134 I 6 AktG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht Anteilseigner Blankowechsel Einzelvertretung bei Gesellschaften Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG Kapitalgesellschaft & Co. Kapitalherabsetzung Kommanditanteil Konzern Namensschuldverschreibung Orderpapier Personengesellschaft Publikumsgesellschaft Solawechsel Stimmrecht Vinkulierung Wechselinkasso Wertpapier ordentliche Kapitalerhöhung persönlich haftender Gesellschafter
eingehend
Höchststimmrecht
ausgehend
eingehend
Höchststimmrecht
ausgehend