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Revision von Höchstbetragshypothek vom 12.11.2018 - 18:40

Höchstbetragshypothek

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    Sonderform der Sicherungshypothek (§ 1190 I, III BGB), bei der das belastete Grundstück regelmäßig nur bis zu dem im Grundbuch eingetragenen Höchstbetrag, in den Zinsen regelmäßig eingerechnet werden (§ 1190 II BGB), haftet. In der Praxis wird die verkehrsfähige abstrakte Sicherungsgrundschuld der Höchstbetragshypothek vorgezogen.

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