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Revision von High Level Expert Group on Sustainable Finance vom 25.10.2018 - 12:51

High Level Expert Group on Sustainable Finance (HLEG)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Definition: Die „High Level Expert Group on Sustainable Finance“ (HLEG; dt. „Hochrangige Sachverständigengruppe zur Nachhaltigen Finanzierung“) wurde von der Europäischen Kommission im Dezember 2016 eingesetzt. Sie bestand aus 20 hochrangigen Vertretern aus Zivilgesellschaft, Finanzsektor und Wissenschaft sowie Beobachtern aus europäischen und internationalen Institutionen.

    2. Hintergrund: Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens auf der Klimakonferenz in Paris und mit der Annahme der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2015 verpflichteten sich die meisten Staaten einschließlich der EU zu einem Übergang zu einer CO2-armen, ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft. Um die Erwärmung der globalen Temperatur auf max. zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, sehen die in Paris vereinbarten EU-Klima- und Energieziele für 2030 eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent vor. Dies zu erreichen, erfordert nach allgemein akzeptierten Schätzungen zusätzliche Investitionen von rund 180 Mrd. Euro pro Jahr. Da solche Summen nicht allein vom öffentlichen Sektor bereitgestellt werden können, kommt dem Finanzsektor bei der Mobilisierung von privatem Kapital für nachhaltige Investitionen eine Schlüsselrolle zu. Zugleich gilt es auch sicherzustellen, dass die Umleitung privater Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen von den rechtlichen Rahmenbedingungen mitgetragen wird und die Finanzstabilität gewahrt bleibt. 

    3. Ziele: Die HLEG war beauftragt, ein umfassendes Konzept für Reformen entlang der gesamten Investitionskette auszuarbeiten und die Europäische Kommission zu beraten, wie öffentliche und private Finanzströme in nachhaltige Investitionen gelenkt werden können, welche Schritte Finanzdienstleister und Aufsichtsbehörden unternehmen sollten, um das Finanzsystem vor Umwelt- bzw. Klimarisiken zu schützen und wie diese Richtlinien auf einer gesamteuropäischen Ebene verbreitet werden könnten.

    4. Ergebnis: Die HLEG publizierte im Januar 2018 ihren Endbericht. Darin wird vorgeschlagen: 1) ein System zur Klassifizierung („Taxonomie“) zur Nachhaltigen Finanzierung einzuführen, 2) die Pflichten von Investoren bei der Schaffung eines nachhaltigeren Finanzsystems zu klären, 3) Finanzinstitute und Unternehmen anzuhalten, besser offenzulegen wie Nachhaltigkeit in die Entscheidungsprozesse einfließt, 4) ein EU-weites Gütesiegel für grüne Anlagefonds zu schaffen, 5) Nachhaltigkeit in die Mandate der europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) aufzunehmen und 6) einen europäischen Standard für Green Bonds einzuführen.
    Der HLEG-Endbericht diente als Grundlage für den EU-Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“, den die Europäische Kommission im März 2018 vorlegte.

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