herrschendes Unternehmen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Unternehmen, das auf ein anderes, abhängiges Unternehmen einen beherrschenden Einfluss, z.B. aufgrund eines Beherrschungsvertrages nach § 291 I 1 AktG oder einer Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 AktG, ausüben kann, häufig auch als Muttergesellschaft bezeichnet.
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