herrschendes Unternehmen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Unternehmen, das auf ein anderes, abhängiges Unternehmen einen beherrschenden Einfluss, z.B. aufgrund eines Beherrschungsvertrages nach § 291 I 1 AktG oder einer Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 AktG, ausüben kann, häufig auch als Muttergesellschaft bezeichnet.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anteilseigner
Blankowechsel
Einzelvertretung bei Gesellschaften
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG
Kapitalgesellschaft & Co.
Kapitalherabsetzung
Kapitalmehrheit
Kommanditanteil
Konzern
Muttergesellschaft
Namenspfandbrief
Namensschuldverschreibung
Personengesellschaft
Publikumsgesellschaft
Solawechsel
Vinkulierung
Wechselinkasso
Wertpapier
ordentliche Kapitalerhöhung
persönlich haftender Gesellschafter
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